AGB
AGB's für Privatkunden | AGB's für Unternehmer |
Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)
1. |
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, wenn der Kunde Unternehmer iSd des UGB ist. Die AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. |
2. |
Unsere AVB gelten ausschließlich. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit Ihnen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben nur dann Vorrang vor diesen AVB, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. |
3. |
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Ihnen uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
4. |
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. |
§ 2 Vertragsschluss, Berechnung, Preise und Zahlungsbedingungen
1. |
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir Ihnen Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. |
2. |
Die Bestellung der Ware durch Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot. |
3. |
Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an Sie. |
4. |
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart erfolgt der Rechnungsversand per Emailanhang als PDF. Rechnungsdatum ist das Datum der Lieferung der Ware. Der Kaufpreis ist fällig ab Rechnungsstellung; bei Ausnutzung des Zahlungsziels 10 Tagen netto. Anstelle der üblichen Zahlungskonditionen dürfen wir nach Vereinbarung auch per Vorkasse oder anderen mit Ihnen zu vereinbarenden Zahlungskonditionen liefern. |
5. |
Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit 10 % p.a. zu verzinsen. Für die zweite Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 2,50 EUR, für die dritte Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR, für die vierte Mahnung solche in Höhe von 10,00 EUR fällig. Nach der 4. Mahnung werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen übergeben. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Ihren Lasten. |
6. |
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. |
§ 3 Versandkosten
1. |
Lieferungen erfolgen mit einem Frachtführer unserer Wahl. Die Transportkosten tragen Sie. Die Versandkosten werden bei Bestellungen, die nicht über den Online-Shop generiert werden, mit 6,90 EUR pauschal pro Karton berechnet. Für Bestellungen über 500 € Warennettowert berechnen wir bei Lieferungen innerhalb Österreich – keine Versandkosten. Für Bestellungen über den Online-Shop erfolgen Lieferungen, die einen Warennettowert von 100,00 EUR überschreiten, frei Haus. Für Lieferungen unter diesem Wert werden Versandkosten in Höhe von 5,90 EUR pro Karton berechnet. Dies gilt für Lieferungen innerhalb Österreichs im Standard-Service. Mit den Versandkosten sind alle Kosten für Verpackung, Lieferpapiere und bei Normalversand übliche Transport- und Zustellungskosten abgegolten. Soll oder muss eine Lieferung zur Einhaltung eines schriftlich vereinbarten Liefertermins per Express, Kurier oder vergleichbaren Diensten erfolgen, gehen die hierfür anfallenden Zusatzkosten zu Ihren Lasten. |
§ 3.1 Versandkosten bei Nachlieferungen
1. |
Ist für den Kunden aufgrund der im Webshop angezeigten verfügbaren Mengen bereits bei Auftragserteilung erkennbar, dass nicht die komplette bestellte Menge sofort lieferbar ist, und wünscht der Kunde ausdrücklich Teillieferungen, erfolgen Teillieferungen die Euro 100.- Netto-Warenwert unterschreiten nicht frei Haus. |
§ 4 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
1. |
Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Gegenansprüche unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend machen. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht jedoch nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht. |
§ 5 Lieferfrist und Lieferverzug
1. |
Die Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden. |
2. |
Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch Sie erforderlich. |
3. |
Falls wir eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. |
4. |
Wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der schuldhaften Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen und haben wir diese Pflichtverletzung zu vertreten, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. |
§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
1. |
Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist. |
2. |
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. |
3. |
Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. |
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. |
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. |
§ 8 Farbbezeichnungen und Größenangaben
1. |
Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich. Selbst innerhalb einer Marke können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig unterschiedliche Abmessungen haben. Insbesondere bei sog. Slim-Fit/Body-Fit-Shirts müssen die Größenläufe nicht mit den Unisex-Artikeln der gleichen Marke übereinstimmen. Ähnliches gilt für Damen- und Herrenshirts des gleichen Herstellers. Es ist selbstverständlich, dass Damenshirts anders geschnitten sind als die entsprechenden Herrenshirts obwohl die Größenangabe völlig identisch ist. Dieselbe Farbbezeichnung kann bei unterschiedlichen Marken oder auch unterschiedlichen Artikeln einer Marke völlig anders aussehen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten Farbbalken lösen. Jeder abgedruckte Farbbalken im Katalog erscheint unter verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung zu 100% im Papierdruck darzustellen ist nahezu unmöglich. Abweichungen in Größe und Farbe begründen deshalb in der Regel keine Mangelansprüche. Die Waren-Rücksendung nach § 11 bleibt davon selbstverständlich unberührt. Eindringlich hingewiesen werden soll hier auch darauf, dass jeder Textilartikel aus Baumwolle bzw. Baumwoll- Polyestergemisch vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der (völlig unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann es bei sofortigen ungewaschenen Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiß und den Rückständen kommen. Die dadurch entstehenden Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen. Beanstandungen bzw. Reklamationen hierfür sind in der Regel ausgeschlossen. |
§ 9 Mängelansprüche des Käufers
1. |
Wir können Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung erfüllen. Der Käufer verzichtet auf die Wandlung des Vertrages. |
2. |
Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377 ff UGB) nachgekommen sind. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3-4 Werktagen – bei versteckten Mängeln sofort nach Bekanntwerden – schriftlich an uns zu richten. Die Ware muss vor dem Veredeln (Besticken, Bedrucken o.ä.) von Ihnen oder dem Veredelungsbetrieb auf etwaige Mängel untersucht werden. |
3. |
Beanstandete Ware ist uns zu einem vereinbarten Termin an einem vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen die Kosten für das Zusammenstellen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten. |
§ 10 Sonstige Haftung
1. |
Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. |
2. |
Schadenersatzansprüche aus Sach- und Vermögensschäden uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In jedem Fall hat der Käufer bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen uns das Vorliegen eines Verschuldens zu beweisen. Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist mit dem Wert der gelieferten Ware (Teilware) beschränkt. Für reine Vermögensschäden haften wir nicht. |
§ 11 Waren – Rücksendungen
1. |
Die Rücksendung neuwertiger, unveredelter Ware wird unter den in Absatz 3 und 4 genannten Voraussetzungen dann akzeptiert, wenn die Lieferung nicht länger als vier Wochen zurückliegt. |
1.1 |
Grundsätzlich nicht zurückgenommen werden
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1.2 |
Eine Rücknahme von Waren der Marke Brook Taverner kann nur in Originalverpackung und mit Originalkleiderbügel erfolgen. |
1.3 |
Garne werden nur in ungeöffneten Kartons zurück genommen. Anbruch Kartons, farblich gemischte Gebinde oder einzelne Garnrollen können nicht zurück genommen werden. |
2. |
Der Rücksendung muss der Waren-Rücksendeschein beigefügt sein. Retouren ohne diesen Schein können nicht bearbeitet werden. Bei gemeinsamer Rücksendung von Ware aus mehreren Lieferungen ist die Ware innerhalb der Sendung so zu unterteilen, dass eine klare Zuordnung zur jeweiligen ursprünglichen Lieferung möglich ist. Für jede Lieferscheinnummer wird ein eigener Waren-Rücksendeschein benötigt. |
3. |
Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler, holen wir die Ware bei Ihnen ab. Die Abholung kann telefonisch, per Fax oder per Email angefordert werden. Möglich ist auch die Rücksendung der Ware durch Sie. Die Kosten für die Rücksendung werden von uns übernommen, sofern sie die Kosten einer Abholung nicht überschreiten. Nach der Bearbeitung der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den Warenwert inklusive aller Versandkosten ohne Abzug. |
4. |
Liegt kein Lieferantenfehler vor, senden Sie uns die Ware bitte mit dem Rücksendeschein bzw. den Rücksendescheinen zu. In diesem Fall erhalten Sie nach Bearbeitung der Retoure eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich 25% Handlingskosten, mindestens aber abzüglich 5,00 EUR je ursprünglicher Lieferung. Versandkosten werden in diesem Fall nicht gutgeschrieben. Sofern wir in abgesprochenen Ausnahmefällen abweichend von der Regelung in Absatz 1 auch ausgepackte Hemden und Blusen zurücknehmen, betragen die Handlingskosten für diese Artikel 50%. |
§ 12 Verjährung
1. |
Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. |
2. |
Abweichend von § 933 ABGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. |
§ 13 Urheberrecht
1. |
Als Auftraggeber haften Sie allein, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Sie haben den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen. |
§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. |
Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 7 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des österreichischen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. |
2. |
Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehende Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz örtlich und sachlich zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. |
§ 15 Salvatorische Klausel
1. |
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. |